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Arbeitsschutzorganisation & Zeitarbeit

Die Zeitarbeitsbranche beschäftigt in Deutschland aktuell rund 750.000 Menschen, Tendenz steigend. Ihre Unfallquote liegt jedoch drei Mal höher als bei Festangestellten mit vergleichbaren Tätigkeiten.

Die Ursachen liegen beim Verleiher, beim Kundenunternehmen sowie beim Zeitarbeiter selbst. Dem Zeitarbeiter fehlt häufig die Qualifikation und Berufserfahrung für die Stelle, außerdem traut er sich häufig nicht, Unstimmigkeiten offen anzusprechen.

Fehlende Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Zeitarbeits- und Kundenunternehmen begünstigen das Unfallrisiko zusätzlich. Der Verleiher kennt den Arbeitsplatz beim Kunden oft nicht persönlich und kann die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz nicht richtig beurteilen.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Hier gibt es eine klare Regelung: Für den Zeitarbeiter bleibt das Zeitarbeitsunternehmen sein Arbeitgeber. Der Kunde erhält nur ein Weisungsrecht für die Ausführung der Arbeit. Der Zeitarbeiter ist aber verpflichtet, alle Anweisungen zu befolgen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz zuträglich sind. Der Kunde des Zeitarbeitsunternehmens hat die Pflicht, den Zeitarbeiter in die Arbeitsschutzorganisation seines Unternehmens zu integrieren und einen Vorgesetzten zu benennen, der die Betreuung übernimmt. Dieser ist dann für die arbeitsplatzbezogene Unterweisung des Zeitarbeiters verantwortlich. Darüber hinaus muss der Zeitarbeiter wissen, wo der nächste Verbandskasten und wer der zuständige Ersthelfer im Betrieb ist. Der Personaldisponent muss die erforderlichen Informationen über den geplanten Einsatz vom Kunden einholen und die Arbeitsbedingungen vor Ort besichtigen und eventuell vorhandene Gefährdungen beurteilen. Er stellt die Mitarbeiter ein und bereitet sie auf ihren Einsatz vor. Das beinhaltet auch eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung.


Wie sieht es mit dem Einsatz einer vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung aus?

Nach §29 der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet eine Grundausstattung [Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelme] bereitzustellen. Das Kundenunternehmen steuert die spezielle persönliche Schutzausrüstung bei [z.B. Atemschutzmaske, Absturzsicherung, etc.].

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