Intervention
Entsprechend der Zielerreichungsgrade der einzelnen Grob- und Feinziele werden nun die erforderlichen Interventionen geplant. Ähnlich wie bei der Analysearbeit unterscheiden wir auch hier wieder nach den definierten MIAS Grobzielen "Sicherheit" und "Gesundheit und Leistungsfähigkeit":
MIAS-Grobziel Sicherheit
Alle Fein- und Feinstziele im MIAS Grobziel „Sicherheit“ basieren auf rechtlich notwendigen Thematiken, die in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verankert sind. Sie müssen im Rahmen der arbeitssicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung bearbeitet werden. Dafür trägt grundsätzlich der Unternehmer des jeweiligen Betriebes die Verantwortung und – delegiert er sie – die Kontrollpflicht. Entsprechend ist der Unternehmer auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern.
Unsere MIAS-Berater unterstützen Sie in der Optimierung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes. Dafür stehen gezielt entwickelte „Arbeitsschutz-Tools“ zur Verfügung:
- Tool 1 | Rechtskataster
- Tool 2 | Gefährdungsbeurteilung
- Tool 3 | Personalmatrix
- Tool 4 | Prüfpflichtige Anlagen und Betriebsmittel
- Tool 5 | Gefahrstoffmanagement
MIAS-Grobziel Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Ideenwerkstatt | Feinanalyse und Lösungsentwicklung
Hier ist es besonders ertragreich, die gewonnen quantitativen Analyseergebnisse um qualitative Aussagen der Mitarbeiter/innen zu ergänzen und zu vertiefen. Hier bieten sich beispielsweise moderierte Gruppengespräche an, so genannte Ideenwerkstätten [Gesundheitszirkel]. Mehrere Mitarbeiter/ innen eines Tätigkeits- oder Arbeitsbereiches erörtern aktuelle Problemlagen aus ihrer Sicht und entwickeln gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge. So profitiert der Arbeits- und Gesundheitsschutz von den Praxiserfahrungen seiner eigenen Zielgruppe. Darüber hinaus werden die Beschäftigten unmittelbar an der Gestaltung von betrieblichen Maßnahmen beteiligt und – zugleich - für ein gesundheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz sensibilisiert.
Steuergremium | Umsetzung
Die erarbeiteten Lösungsvorschläge werden an das Steuergremium des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weitergeleitet, dort auf Realisierbarkeit überprüft und fließen je nach Prioritätenzuweisung in die Interventionsplanungen ein.





