Betriebliches Eingliederungsmanagement
Früh aktiv werden, systematisch vorgehen, Erfolg sichern!
Nahezu 98 % aller großen deutschen Unternehmen und über 50 % der Unternehmen bis 500 Mitarbeiter haben schon Kontakt mit BEM-Fällen gehabt. Berufliche Wiedereingliederung, etwa nach Unfällen oder längeren Krankheiten, ist für Arbeitgeber verpflichtend [Sozialgesetzbuch SGB IX § 84 Abs. 2]. Insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel ist das betriebliche Eingliederungsmanagement aber auch ein wichtiges Element zum Erhalt der Arbeitsbewältigungsfähigkeit, so wird die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2050 um ein Fünftel geringer sein als heute.
Betriebliches Eingliederungsmanagement bietet Unternehmen die Chance, Leistungsfähigkeit in Hinblick auf alternde Belegschaften, längere Lebensarbeitszeit, Mangel an Nachwuchs sowie Zunahme chronischer Erkrankungen zu sichern und aus diesen Erkenntnissen zu lernen. Arbeitsplatz- und personenbezogene, aber auch organisatorische Präventionsmaßnahmen können die Gesundheit gezielt fördert und so den Erfolg sichern.
Weiterbildungsangebot
Möchten Sie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement [BEM] einführen oder weiter ausbauen?
Wir haben zu diesem aktuellen Thema ein Weiterbildungsangebot für Sie:
Unsere aktuellen Weiterbildungsangebote
DGUV Vorschrift 2 "Erfahrungsbericht aus dem Unternehmen | Erfahrungsaustausch" [18. April]
Arbeitsschutz [Organisation] [9.-10. Mai]
Betriebliches Eingliederungsmanagement [Grundlagenseminar] [23. Mai]
NEU! Einsatzzeitrechner gemäß DGUV V2
Ermitteln Sie Ihren individuellen Bedarf an Einsatzzeiten gemäß DGUV V2 mit wenigen Klicks! hier...

