DGUV Vorschrift 2
Mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift am 1. Januar 2011 ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung an den Start gegangen, bei dem ein moderner, bedarfsorientierter Arbeitsschutz im Mittelpunkt steht. Es ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Für die Betriebe bedeutet das mehr Eigenverantwortung und bedarfsgerechte Anforderungen an Ihren Betrieb.
Anstelle fester Einsatzzeiten steht nun die individuelle betriebliche Gefährdung im Vordergrund. Kurz- und längerfristig erhöht sich dadurch die Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ihr Unternehmen erfährt eine bedarfsgerechte Betreuung und „Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements“ sowie beim „Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit“. Und das als anrechenbare Leistung der arbeits-sicherheitstechnischen Betreuung. Erkennen Sie ihren Bedarf und organisieren Sie ein maßgeschneiderten Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nutzen Sie Ihre wertvollste Ressource, Ihre Mitarbeiter.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht nunmehr aus zwei Teilen. Die Grundbetreuung und dem betriebsspe-zifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten vorgegeben, diese liegen je nach zugeordneter Gruppe bei 2,5 - 1,5 - 0,5 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter. Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt [ca. 20%] und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
[ca. 80%] aufgeteilt werden.
Sie als Unternehmen müssen eigenverantwortlich und betriebsindividuell den betriebsspezifischen Bedarf ermitteln. Hierzu steht in der jeweligen DGUV V2 im Anhang eine ausführliche Checkliste zur Verfügung.
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