Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
nach BGV A2 / GUV-V A2
Es werden alle nach dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) notwendigen Leistungen erbracht. Dies bedeutet eine Beratung zu allen Fragen bzgl. Verantwortung des Unternehmers und der Führungskräfte sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Unsere Leistungsbeschreibung:
- Betreuung nach ASiG
(Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
- Beratung bei Fragen zur Arbeitssicherheit
- Durchführung von Begehungen
- Teilnahme und ggf. Moderation Arbeitsschutzausschuss
- Regelmäßige Informationsblätter zu Themen des Arbeitsschutzes
- Organisation der Ersten Hilfe
- Unfallanalysen
- Erstellung von Unfallstatistiken
- Organisation des Brandschutzes
- Erstellung von Brandschutzordnung Teil A, Teil B und ggf. Teil C
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen
- Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzbeurteilungen
- Erstellung eines Rechtskatasters
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Messungen von z.B. Beleuchtung, Lärm und Luftfeuchtigkeit
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Betriebsanweisungen für Maschinen
- Erfassung und Beurteilung von Gefahrstoffen
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Erstellung von EX-Schutz-Dokumenten
- Organisation und Durchführung von Unterweisungen
- Organisation und Durchführung von UVV - Prüfungen
- Durchführung von Aktionstagen z. B. zum Thema
- Brandschutz
- Ordnung und Sauberkeit
- Lärm
- Haut
- Bildschirmarbeitsplatz
- Verkehr
- Persönliche Schutzausrüstung
Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die IfG GmbH folgende Beauftragungen abzudecken:
- Brandschutzbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Datenschutzbeauftragter
