Arbeitsschutzmanagement
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) hat das Ziel der Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle und die Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Verschiedene Leitfäden und Standards beinhalten Vorgaben dazu.
Standards für AMS
OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) lehnt sich sehr eng an die ISO 9001 und 14001 an. Im Jahr 2007 wurde OHSAS 18001 als britische Norm festgelegt. Auch in Polen wurde der Standard zu einer nationalen Norm erhoben, es handelt sich aber nicht um eine weltweit gültige ISO-Norm (Internationalen Standard Organisation), denn weltweit wird die Normung von AMS nach wie vor abgelehnt. Daher wurde die ILO (International Labour Organization) von der ISO gebeten, einen weltweit gültigen Leitfaden für AMS zu erstellen (ILO-OSH 2001). Mit einer Verbreitung in mehr als 80 Ländern der Welt ist er trotzdem der bekannteste und bedeutsamste Standard für ein AMS. In Deutschland haben bis jetzt circa eintausend Betriebe ein Zertifikat nach OHSAS 18001 erhalten.
SCC bedeutet Sicherheits Certifikat Contraktoren. Kontraktoren sind technische Dienstleister für die Petro- oder Großchemie und andere. Im Grunde ist es kein Managementsystem, sondern eher ein Fragenkatalog, der 1994 in den Niederlanden erstellt wurde. Durch das SCC-Sekretariat akkreditierte Zertifizierer führen eine Zertifizierung durch. Diese umfasst die Prüfung von Dokumenten und ein Audit, das jährlich wiederholt werden muss. Zeitarbeiterfirmen erhalten das SCP-Zertifikat.
OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft. OHRIS kann in Organisation aller Branchen und Größen eingeführt werden. OHRIS erfüllt die Vorgaben folgender nationaler und international anerkannten Spezifikationen: Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO) „Guidelines on occupational safety an health management systems – ILO-OSH 2001“, Nationaler Leitfaden zu Arbeitsschutzmanagementsystemen, Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Arbeitsschutzmanagementsysteme „Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ LV 21. OHRIS erfordert keine Fremdzertifizierung und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter beraten Unternehmen kostenlos bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS und führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an. Die Grundlagen zu OHRIS und alle erforderlichen Hilfsmittel zu seiner Einführung und Anwendung wurden vom Bayerischen Umweltministerium in der Broschüre „Das OHRIS-Gesamtkonzept“ veröffentlicht und können dort kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen im Internet periodisch aktualisierte Prüflisten für das interne Audit - als Textdatei und als Datenbankanwendung - zur Verfügung.
Arbeitsschutz im Betrieb organisieren: - ein 5-Punkte-Programm - 1. Führen und organisieren 2. Arbeitsbedingungen beurteilen 3. Mitarbeiter beteiligen und unterweisen 4. Arbeitsschutz planen 5. Aus Fehlern lernen
