Arbeitsmedizinische Betreuung [nach ArbMedVV, DGUV V2]
Es werden alle nach dem ArbSchG [Arbeitsschutzgesetz] und ASiG [Arbeitssicherheitsgesetz] notwendigen Leistungen erbracht. Dies bedeutet eine Beratung zu allen Fragen bzgl. Verantwortung des Unternehmers und der Führungskräfte sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Unsere Leistungsbeschreibung:
- Betreuung nach ASiG
- [Aufgaben der Betriebsärzte]
- Beratung bei Fragen zur Arbeitsmedizin
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Durchführung von Begehungen
- Durchführung von Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzbeurteilungen
- Durchführung der geforderten und gewünschten Einstellungsuntersuchungen
- Durchführung der geforderten und gewünschten Eignungsuntersuchungen
- Durchführung der geforderten und gewünschten Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
- [Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge]
- Durchführung von Gesundheits-Screenings
- [z. B. Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin, Körperfett]
- Durchführung von Verhaltensprävention
- [z. B. Suchtprävention, Stress, Rücken, Ernährung]
- Organisation der Ersten Hilfe
- Organisation des betrieblichen Hautschutzes
- Umsetzung im Fehlzeitenmanagement
- Umsetzung und Dokumentation im Eingliederungsmanagement, Beratung und persönliche Betreuung bei Arbeitsplatzwechsel oder Wiedereingliederung
- Beratung bei weiteren Projekten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz [z. B. Ergonomie, Arbeitszeit]
- Empfehlung, Testung und Evaluation der Ergebnisse bei der persönlichen Schutzausrüstung
NEU! Einsatzzeitrechner gemäß DGUV V2
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Unsere aktuellen Weiterbildungsangebote
DGUV Vorschrift 2 "Grundlagenseminar" [08. Februar]
DGUV Vorschrift 2 "Erfahrungsbericht aus dem Unternehmen | Erfahrungsaustausch" [18. April]

