Arbeitsmedizinische Betreuung
nach BGV A2 / GUV-V A2
Es werden alle nach dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) notwendigen Leistungen erbracht. Dies bedeutet eine Beratung zu allen Fragen bzgl. Verantwortung des Unternehmers und der Führungskräfte sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Unsere Leistungsbeschreibung:
- Betreuung nach ASiG (Aufgaben der Betriebsärzte)
- Beratung bei Fragen der Arbeitsmedizin
- Durchführung von Begehungen
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzbeurteilungen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Organisation des betrieblichen Hautschutzes
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung im Eingliederungsmanagement
- Beratung und Betreuung bei Arbeitsplatzwechsel oder Wiedereingliederung
- Durchführung von Einstellungsuntersuchungen
- Durchführung von Eignungsuntersuchungen
- Durchführung der geforderten und gewünschten Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV [Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge]
- Unterstützung im Fehlzeitenmanagement
